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Gesetz über die Flaggen

  

Die Staatsflagge Aserbaidschanischer Republik gilt als Symbol für Souveränität des Aserbaidschanischen Staates

Die Staatsflagge Aserbaidschanischer Republik ist eine viereckige Stoffbahn aus drei horizontal gelegenen farbigen Streifen der gleichen Breite: der obere ist hellblau, der mittlere – rot und der untere – grün, mit der Abbildung des Halbmonds und des achtzackigen Sterns weißer Farbe in der Mitte des roten Streifens auf den beiden Seiten der Flagge. Das Breite-Länge-Verhältnis ist 1:2.
Die Abbildungen vom Halbmond und achtzackigen Stern sind innerhalb des Rechtecks mit dem Seitenverhältnis 3:4 gelegen, dessen Diagonale ½ der Breite der Flagge macht.
Die Abbildung vom Halbmond ist als 2 Teile verschiedener Kreise. Der Durchmesser des größeren Kreises macht die Breite des beschriebenen Rechtecks und des kleineren – ¼ der Breite der Flagge, das Zentrum des kleineren Kreises ist 1/60 der Breite nach links vom geometrischen Zentrum der Flagge verschoben.
Die Abbildung des achtzackigen Sterns ist rechts vom Halbmond gelegen, der Durchmesser des Umkreises des Sterns macht 1/6 der Flagge und des Inkreises – 1/12 der Flagge.
Die Staatsflagge Aserbaidschanischer Republik und seine Abbildung müssen unabhängig von der Größe mit den farbigen und schematischen Abbildungen immer genau übereinstimmen.   

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