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Nationaler Rundfunkrat

  

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Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der Republik Aserbaidschan wurde mit Erlass des Staatspräsidenten von Aserbaidschan vom 05. Oktober 2002 mit der Nummer 794 gegründet, um im Bereich Rundfunk öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrzunehmen und diese zu organisieren. 
Der eigentliche Zweck der Anstalt ist die Regelung von Fernseh- und Radiosendungen, die Interessen der Bevölkerung während den Ausstrahlungen zu bewahren, die Kontrolle der Einhaltung von Verordnungen durchzuführen.
Die Tätigkeiten der Anstalt wird durch die „Verordnung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“ geregelt. Die Anstalt berücksichtigt bei der Ausübung der Tätigkeiten das Grundgesetz, die Gesetze der Republik Aserbaidschan, die Erlasse und Anweisungen des Staatspräsidenten von Aserbaidschan, die Beschlüsse des Ministerrates und die „Verordnung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“.
Die Finanzierung der Anstalt erfolgt von durch die öffentliche Hand. Die Anstalt ist bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten unabhängig.
Der Vorsitz der Anstalt besteht aus neun Mitgliedern und werden vom Staatspräsidenten von Aserbaidschan ernannt. Drei der Mitglieder werden für zwei Jahre, drei der Mitglieder für vier Jahre, weitere drei Mitglieder für sechs Jahre verpflichtet. Die Mitglieder wählen unter sich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Anstalt wird vom Vorsitzenden geleitet.

Anschrift: АZ1000, Nizami küçesi, 105, Baku, AZERBAYCAN
Tel.: (+99412) 598-36-59, 598-37-54, 
Fax: (+99412) 498-76-68



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