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Wappengesetz

  

Das konstitutionelle Gesetz Aserbaidschanischer Republik über das Staatswappen Aserbaidschanischer Republik
Die Nationalversammlung Aserbaidschanischer Republik beschließt:
1. Die farbige und die schwarz-weiße Abbildung des Staatswappens Aserbaidschanischer Republik zu verabschieden.
2. Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift in Kraft

Das Gesetz Aserbaidschanischer Republik über  die Verabschiedung der Bestimmung über das Staatswappen Aserbaidschanischer Republik

Die Nationalversammlung Aserbaidschanischer Republik beschließt:
1. Die Bestimmung über das Staatswappen Aserbaidschanischer Republik (im Anhang) zu verabschieden
2. Die Bestimmung über das Staatswappen Aserbaidschanischer SSR, die durch den Erlass des Präsidium des Obersten Sowjets Aserbaidschanischer SSR  vom 16. März  1981 verabschiedet wurde, für ungültig halten (Das Verzeichnis des Obersten Sowjets Aserbaidschanischer SSR, №  5-6, s. 70)
3. Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift in Kraft.

Mit Beschluss des Parlaments
der Republik Aserbaidschan vom
23. Februar 1993 bewilligt



Oxunub: 94079