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Rechtsanwaltskollegium Aserbaidschanischer Republik

  

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Rechtsanwaltskollegium Aserbaidschanischer Republik

Rechtsanwaltskollegium Aserbaidschanischer Republik ist keine  regierungsamtliche, unabhängige, sich selbst regierte Organisation, zu der alle Rechtsanwälte gehören, wurde nach unkommerziellen Zielen begründet. Rechtsanwaltskollegium Aserbaidschanischer Republik begann seine Tätigkeit nach der „Verordnung über Rechtsanwaltschaft der Aserbaidschanischer SSR“ vom 13. November 1980. Nach der Erreichung Aserbaidschans der Unabhängigkeit wird Organisation und Tätigkeit des Kollegiums nach dem Gesetz „Über die Tätigkeit der Rechtanwalte und Rechtsanwaltschaft“  Aserbaidschanischer Republik und entsprechend dem aufgenommenen  Verordnung des Rechtsanwaltskollegium bestimmt. 

Obliegenheit des Kollegiums
Hauptobliegenheiten des Rechtsanwaltskollegiums Aserbaidschanischer Republik besteht aus dem Schutz der Rechten und Freiheiten jedes Mensches, der nach dem Gesetz gewahrten Interessen, der Leistung der professionellen, hochwertigen, gutgläubigen Rechtshilfe, aus der Erhöhung des Ansehens des Rechtsanwaltskollegium.  
Anschrift: AZ 1000, Stadt Baku, S.Vurgun Strasse 32,
Tel: (+994 12) 594 14 95
        (+994 12) 594 08 70
E-Mail: [email protected]
Web-Seite:    www.barassociation.az



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